Praxis für Paar- und Einzeltherapie & Mediation
Nuschin Jarolin
Praxis für Paar- und Einzeltherapie (HeilprG)
Praxis für Paar- und Einzeltherapie (HeilprG)
Ehepaare oder Unverheiratete, die sich trennen oder scheiden lassen, müssen zahlreiche problematische Sachverhalte klären. Diese sind insbesondere der Umgang mit den Kindern (Umgangsregelung, Sorgerecht etc.), Unterhalt, gemeinsames Vermögen und Hausrat. Sehr schnell entstehen Streitigkeiten, die sich oft noch verhärten, sobald die parteiischen Rechtsanwälte hinzugezogen werden und eine gerichtliche Auseinandersetzung beginnt. Ist die Scheidung endlich rechtskräftig ausgesprochen, bleiben nicht selten zwei traumatisierte, zutiefst zerstrittene ehemalige Partner sowie deren emotional belastete Kinder zurück. Eine Mediation bietet Ihnen eine deutlich kostengünstigere Alternative bei der außergerichtlichen Klärung Ihrer Trennungs- und Scheidungsthemen. Sie sind dabei in der Lage, diese in gegenseitigem Respekt zu erarbeiten und eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Eine wichtige Voraussetzung für eine Trennungs- oder Scheidungsmediation ist, dass Sie beide dazu bereit sind, freiwillig, sachlich und bedürfnisorientiert an der Lösung Ihrer Probleme zu arbeiten.
Im Zentrum der Mediation stehen lösungsorientierte Vereinbarungen, die freiwillig oder notariell beurkundet werden können. Der Prozess ermöglicht autonome und individuelle Abkommen zwischen den Konfliktparteien, die auf deren persönlichen Bedürfnissen basieren. Dies stellt einen signifikanten Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen dar, wo Entscheidungen oft als aufgezwungen und weniger individuell gerecht empfunden werden.
Praxis für Paar- und Einzeltherapie (HeilprG)
Trennungsmediation und Scheidungsmediation sind strukturierte Verfahren zur Beilegung und Lösung von Scheidungsfolgeproblemen, die darauf abzielen, Konflikte sachlich zu lösen und eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird. Als Mediatorin übernehme ich die Rolle, Ihren persönlichen und individuellen Prozess neutral und unparteilich zu moderieren, ohne eigene Entscheidungen zu treffen.
Im ersten Schritt der Mediation spreche ich mit Ihnen beiden einzeln, um Ihre jeweilige persönliche Situation und den Zweck der Mediation zu verstehen. Für diese Vorgespräche, ob persönlich, telefonisch oder per Video, nehme ich mir viel Zeit für jeden von Ihnen. Beide Konfliktpartner kommen außerdem gleichberechtigt zu Wort.
Danach beginnt die eigentliche Mediation: In gemeinsamer Arbeit vor Ort oder auch online werden Ihre einzelnen zu klärenden Themen gesammelt, notiert und in die von Ihnen beiden priorisierte Reihenfolge gebracht. Sodann beginnt das Herzstück der Mediation: Ihrer beider jeweilige Anliegen und Bedürfnisse hinter diesen Themen werden sorgfältig ermittelt, ausgedrückt und nieder.
Ihre Anliegen und Bedürfnisse wiederum sind die Grundlage für die anschließende Suche nach möglichen Optionen. Es gilt schließlich, möglichst viele Ihrer Anliegen mittels dieser Optionen zu erfüllen. Häufig werden in dieser kreativen Stufe der Mediation Wege und Möglichkeiten gefunden, die der individuellen Situation deutlich gerechter werden, als eine juristische Auseinandersetzung dies zu tun vermag. Diese Individualität gehört zu den herausstechenden Merkmalen einer Mediation.
Mit den erarbeiteten Ideen wird nun ein Vereinbarungsentwurf erstellt, der auf beiden Seiten einer juristischen, oft auch steuerrechtlichen Überprüfung bedarf. Ist dies geschehen, kann der Entwurf einer finalen Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden, der meistens vor dem Notar finalisiert und besiegelt wird.
Eine Mediation stellt keine Eheberatung oder Therapie dar. Als Ihre Mediatorin präsentiere ich Ihnen auch keinesfalls die Lösungen Ihrer Konflikte. Da ich jedoch einen Paar psychologischen Hintergrund habe, stehen in meinen Mediationen die Bedürfnisse beider Ehepartner durchaus im Vordergrund. Mir ist dabei wichtig, dass keiner von Ihnen beiden als Verlierer aus der Mediation herausgeht.
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Als zertifizierte Familienmediatorin bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) bringe ich den erforderlichen Qualifizierungs- und Ausbildungsgrad mit, um Sie professionell und empathisch durch Ihren Mediationsprozess zu begleiten. Mein Ziel ist es, Sie zu unterstützen, eine faire und respektvolle Lösung Ihrer Konflikte zu finden, die langfristig Bestand hat und Ihnen beiden erlaubt, positiv in die Zukunft zu blicken.
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Wenn Sie sich mit der Möglichkeit einer Mediation bei Trennung und Scheidung auseinandersetzen, haben Sie vielleicht einige Fragen dazu, wie der Prozess funktioniert, was er kostet und welche Vorteile er bietet. Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen, die Ihnen helfen sollen, einen besseren Überblick zu erhalten. Für weiterführende Informationen oder persönliche Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit einer Scheidungsmediation ist es den Ehepartnern möglich, einvernehmliche Lösungen zu rechtlichen Problemen und Streitereien ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung oder einem „Krieg über die Rechtsanwälte“ zu finden.
Die Mediation rentiert sich im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung meistens deutlich. Die Mediation spart viel Zeit, Geld, Nerven und Energie. Beide Ehepartner bleiben zudem auf Augenhöhe und vereinbaren nur, was sie freiwillig wirklich vereinbaren wollen. Eine autoritäre Rechtsprechung bleibt aus. Eine Mediation bietet die Chance auf einen respektvollen Umgang auch nach der Scheidung. Dies kommt auch gemeinsamen Kindern zugute.
Die Kosten einer Mediation bei Trennung oder Scheidung sind von der Länge und Dauer der Mediation abhängig. Meistens wird ein Stundenhonorar besprochen und vereinbart. Manchmal werden auch Pauschalen vereinbart, besonders dann, wenn die Mediation innerhalb einer fest vereinbarten Zeit wie beispielsweise an einem bestimmten Tag stattfindet. Die Ausarbeitung des Entwurfs der Scheidungsfolgenvereinbarung sowie, wenn gewünscht, Protokolle der einzelnen Sitzungen oder Teilvereinbarungen, werden gesondert nach meinen Stundensätzen berechnet. Die Mediation unterliegt der Mehrwertsteuerpflicht in der aktuell gültigen Höhe.
Die Kosten der Scheidungsmediation werden in der Regel von den Ehepartnern getragen.
Neben der Tatsache, dass die Kosten von den Ehepartnern selbst zu tragen sind, kann auch die Freiwilligkeit einer Mediation einen Nachteil darstellen. Denn jeder der beiden Ehepartner kann, wenn dies so vereinbart ist, die Mediation abbrechen. Allerdings ist es oft so, dass selbst in diesem Fall im weiteren Verlauf der Scheidung bestimmte Elemente oder Teilergebnisse der bisherigen Mediation konstruktiv weiterverwendet werden.
Die Dauer einer Mediation kann von der Menge und Komplexität der zu klärenden Themen abhängen. Auch die Bereitschaft beider Ehepartner zu Kompromissen und Lösungsorientierung spielen nach meiner Erfahrung ebenfalls eine Rolle bei der Einschätzung der Dauer. Die Besprechung der Gesamtkosten und -dauer ist Gegenstand der ersten Mediationssitzung und wird im gegenseitigen Einvernehmen beider Ehepartner vereinbart und festgelegt.
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